Guter Rat - für Immobilienbesitzer, Hausverwalter, Vermieter und Trinkwasseranlagenanlagenbetreiber
Wir raten:
Befassen Sie sich mit der aktuellen Rechtslage und lassen Sie ihre Trinkwasseranlage vom Profi überprüfen. Nehmen Sie unseren kostenlosen Beratungsservice in Anspruch!
Wichtig: Die Trinkwasserverordnung wurde verschärft.
Ab sofort werden Vermieter, Hausbesitzer, Hoteliers und Betreiber großer Wohnanlagen stärker in die Pflicht genommen, was die Bereitstellung von keimfreiem Trink- und Brauchwasser betrifft. Der Markt bietet dazu zahlreiche Produkte und teils sehr komplexe Anlagen. Neuland für die Verantwortlichen, die sich erst mühevoll den Überblick verschaffen müssen, um Effizienz zu garantieren und überzogene Kosten zu vermeiden.
Für den Gesetzgeber aber gilt:
“Die Wasseraufbereitung und die Wasserverteilung bis zur Übergabestelle im Haus fallen unter die Verantwortung des Wasserversorgers. Ab der Übergabestelle im Haus ist der Hausbesitzer oder der Betreiber der Hausinstallation für die Erhaltung der Trinkwasserqualität verantwortlich.“
Welche neuen Auflagen sind zu erfüllen?
In die überarbeitete Trinkwasserverordnung wurden neue Eckwerte zur Erfassung von Radioaktivität und Uranspuren aufgenommen, des weiteren eine strenge Anzeigepflicht von Legionellenbelastung des Trinkwassers. Hier wurden die bislang etwas weichen Bestimmungen deutlich schärfer gefasst – besonders was die Verantwortlichkeit der gewerblichen Vermieter und ihrer Verwalter betrifft. Warmwasseranlagen mit mehr als 400 Litern Speicherkapazität gelten ab sofort als Großanlagen; sie müssen gemeldet und periodisch überprüft werden. Gleiches gilt für Warmwasserleitungen, die zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als drei Liter Inhalt führen.